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Schließfach ohne Meldepflicht bei bankenunabhängigen Schließfachanbietern

Bei Tresorfach ist Ihr Schließfach mit allen darin befindlichen Werten nicht nur in höchstem Maße gesichert, es unterliegt zudem auch nicht der Meldepflicht, wie es beispielsweise bei einem Bankschließfach immer der Fall ist.

Was viele nicht wissen: Die Bank darf die Daten ihrer Schließfachmieter nicht für sich behalten.

Bei Tresorfach ist Ihr Schließfach mit allen darin befindlichen Werte nicht nur in höchstem Maße gesichert, es unterliegt zudem auch nicht der Meldepflicht, wie es beispielsweise bei einem Bankschließfach immer der Fall ist.

Da man ein Bankschließfach meist nur als Kunde mieten kann, werden die persönlichen Daten inklusive Schließfachnummer direkt im Zentralregister bzw. Schließfachregister gespeichert und dem Finanzamt gemeldet.

Banken sind dazu verpflichtet, die Daten ihrer Schließfachmieter an das Finanzamt weiterzuleiten. Dies gilt immer, nicht nur bei Verschuldung, im Todesfall oder im Falle eines Verdachtes auf eine Straftat. Ein Schließfach ohne Bank steht also dem Trend des gläsernen Bürgers entgegen.

Die Bank muss den Inhalt Ihres Schließfachs nicht kennen, jedoch wird im Register auch hinterlegt, in welcher Höhe das Bankschließfach versichert ist und daraus lässt sich dann der Wert Ihres gelagerten Guts ableiten.

Hinzu kommt, dass so im Verdachtsfall sowohl das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Ihr Schließfach informiert werden und dieses im schlimmsten Fall sogar einfrieren können.

Im Zuge des sogenannten Kontenabrufverfahrens ist nämlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Verdachtsfall ermächtigt, auf die Schließfächer von Steuersündern (auch kleinen) oder auch von Insolvenz-betroffenen zuzugreifen.

Außerdem hat auch die BaFin im Sinne der Geldwäscheprävention zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung das Recht, bei einem Verdacht auf Ihre Schließfächer zuzugreifen und diese auch einzufrieren – in letzterem Fall kommen Sie nicht mehr an den Inhalt Ihres Fachs – auch wenn der Inhalt nichts mit Geldwäsche zu tun hat.

Die bankenunabhängigen Schließfächer bei Tresorfach unterliegen diesen Regeln nicht.

Als bankenunabhängiger Privatanbieter ist Tresorfach nicht verpflichtet, Ihre Daten an eine Behörde weiterzuleiten, dies rückt insbesondere bei Kapitalanlegern immer mehr in den Vordergrund. Lediglich im Todesfall des Inhabers muss dem Finanzamt gemeldet werden, dass ein Schließfach existiert.

Da bei Tresorfach auch Barzahlung möglich ist, müssen Sie Ihre Bankdaten bei der Bezahlung nicht angeben. Dies gewährleistet ein großes Maß an Anonymität.

Weitere Vorteile von bankenunabhängigen Schließfächern

Schließfach ohne Meldepflicht

Besteht eine Meldepflicht?

Als bankenunabhängiger Privatanbieter ist Tresorfach nicht verpflichtet, Ihre Daten an eine Behörde weiterzuleiten, dies rückt insbesondere bei Kapitalanlegern immer mehr in den Vordergrund. Lediglich im Todesfall des Inhabers muss dem Finanzamt gemeldet werden, dass ein Schließfach existiert.

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